
Rechtsanwalt Daniel Reich
Rechtsanwalt Daniel Reich ist seit 2017 als Anwalt tätig und berät Unternehmen sowie Privatpersonen bei rechtlichen Fragestellungen rund um die Immobilie. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München hat er sich frühzeitig auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisiert.

Spezialisierung
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im zivilrechtlichen Baurecht (einschließlich Bauvertragsrecht, Anlagenbaurecht, Architekten- und Ingenieurrecht), im Immobilienrecht (Wohnungseigentums-recht, Maklerrecht, Bauträgerrecht) sowie im Miet- und Pachtrecht.
Damit deckt er zentrale Rechtsbereiche ab, die für Projektentwickler, Bauunternehmen, Investoren und Eigentümer von entscheidender Bedeutung sind.
Jahrgang 1987, verfügt er bereits über fundierte Praxiserfahrung in seinen Schwerpunktgebieten.
Rechtsanwalt Reich ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und bringt sein Wissen kontinuierlich in den fachlichen Austausch ein.
